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Donnerstag, 05.02.2004

Hamburg: Verwaltungsgericht ermöglichte Schächten zum Opferfest

Säkularer Staat steht Kopf: Es braucht zwei gerichtliche Instanzen, damit klar wird, dass es die Muslime sind und nicht die staatlichen Behörden, die die Inhalte des Glaubens erklären

Beim muslimischen Schlachtbetrieb ÖZKA in Klein Wesenberg bei Hamburg konnte beim diesjährigen Opferfest geschächtet werden, jedoch erst, nachdem man dieses Recht vor Gericht erstritten hatte. Einen Antrag zum Schächten hatte ÖZKA-Geschäftsführer Mehmet Kaan beim zuständigen Veterinäramt des Kreises Stormarn gestellt. Geschächtet werden sollten Schafe und Lämmer für Muslime, die den zu SCHURA - Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. zusammengeschlossenen Gemeinden zugehörig sind.

Somit war - wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Schächturteil vom 15.01.2002 gefordert hatte - "substantiiert und nachvollziehbar" dargelegt worden, dass für die Hamburger Muslime ein zwingender religiöser Grund das Schächten gebietet. In diesem Fall hat der Staat sich, so das Bundesverfassungsbericht weiter in dem Urteil, "einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten".

Dies sah der Kreis Stormarn jedoch anders und lehnte den Antrag, wobei man durchblicken ließ, dass es in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Bundesländern Weisungen der Landesregierung gab, Schächtungsanträge von Muslimen grundsätzlich abzuweisen. Die Ablehnung begründete man dann damit, dass infolge der nachfolgenden Änderung von Art. 20 a GG durch Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Schächten nun nicht mehr relevant sei. Stattdessen hätte die Behörde ein umfassendes eigenes Prüfungsrecht. Daraufhin wurde der Veterinär zum Theologen und erklärte den Muslimen den Islam: Dieser habe gar keine zwingende Verpflichtung zum Schächten.

Schon sonderbar für einen säkularen Staat, wenn Kreisämter gegenüber einer Religionsgmeinschaft Feststellungen über theologische Fragen treffen. Aber wenn es um die Muslime geht, ist anscheinend auch dies möglich. Hiervon merkwürdig berührt, ging nun die Firma ÖZKA vor das Verwaltungsgericht und stellte einen Antrag auf einstweilige Anordnung, ihr das Schächten zum Opferfest zu gestatten, was dann auch erfolgte.
Neben diesem Erfolg als solchem muß auch die Begründung der Gerichtsentscheidung als bedeutsam betrachtet werden, nämlich dass hier nochmals durch zwei Instanzen bestätigt wurde, dass es die Muslime sind und nicht staatliche Behörden, die Inhalte ihres Glaubens erklären (Norbert Müller).