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Sonntag, 07.12.2008

07.12.08 Unverständnis über restriktive Handhabung von Ausnahmegenehmigung für das islamische Opferfest

Mit Unverständnis reagiert der Koordinationsrat der Muslime auf die Entscheidung des Lahn-Dill-Kreises, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten zum islamischen Opferfest zu verweigern. Hierzu erklärte der Sprecher des KRM Erol Pürlü: „Die jüngsten Entwicklungen in Hessen und auch die Praxis in anderen Bundesländern in puncto Ausnahmegenehmigungen für muslimische Metzger, offenbaren, dass sechs Jahre nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, zuständige Behörden, entlang politischer Vorgaben immer noch alles daran setzen, die adäquate Umsetzung vor Ort zu verhindern.“

Er führte weiter aus: „ Anstatt das Urteil aus Karlsruhe in praktikable Richtlinien umzusetzen, führen die involvierten Behörden mit ihren realitätsfernen Hürden die höchstrichterliche Rechtsprechung ad absurdum und gefährden darüber hinaus die Existenzgrundlage der betroffenen Metzger. Er appellierte an die politisch Verantwortlichen und die betroffenen Behördenauch mit Blick auf das islamische Opferfest endlich praxisnahe Lösungen für die bestehende Problematik vorzulegen.