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Leserbriefe

Dienstag, 15.07.2008



Abdullah Borek schrieb:
Leserbrief zu: "Schutz für Frau und Kind bei neuem Eherecht muss gewährleistet sein"

Nach der bisherigen Regelung wird eine religiöse Eheschliessung vor der standesamtlichen als Ordnungswidrigkeit betrachtet - nicht mehr und nicht weniger.
Eine zivilrechtliche Wirkung hat eine religiöse Eheschliessung auch zukünftig nicht.

Eine islamische Eheschliessung besteht aus einem privatrechtlichen Vertrag ohne religiöse Zeremonie und ohne staatliche Mitwirkung. Der Vertrag muss nicht in einer Moschee abgeschlossen werden und die Mitwirkung eines Religionskundigen als Repräsentaten einer Moscheegemeinde hat nur den Zweck Formfehler zu vermeiden, die den Vertrag ungültig machen könnten (nach den Regeln der Scharia) und einen schriftlichen Vertrag in der Hand zu haben, der von einer Moschee/Verein/Religionsgelehrten beglaubigt ist quasi als Notar.

Von einer "Trauung" zu reden mag zwar politisch korrekt klingen, schreibt aber nur die aus guten Gründen abzulehnende "Verkirchlichung" des Islams fort. Viele ehewillige Muslime würden gern erst standesamtlich heiraten und dann den islamischen Ehevertrag abschliessen.
Im Einzelfall stehen dem Hindernisse entgegen wie eine noch anhängige zivilrechtliche Scheidung, die sich Jahre hinziehen kann, wenn auch nach der Scharia die Ehe längst geschieden ist und die Wartezeit verstrichen ist. Inzwischen hat man einen neuen Partner und nun verlangt man von beiden ein Leben in Keuschheit oder in zina? Dieses Problem kann man durch einen islamischen Ehevertrag lösen und darin einen Passus aufnehmen, dass eine standesamtliche Eheschliessung dann erfolgen wird, wenn die z.Zt. bestehenden Hindernisse überwunden sind. Der Islam löst Probleme und schafft keine neuen und nimmt sich vor allem der menschlichen Dimension an.