islam.de - Druckdokument - Druckdatum: Montag, 18.11.24
https://www.islam.de/10014.php
islam.de - Alle Rechte vorbehalten
Sonntag, 30.03.2008
Bayerns Bischöfe und Würdenträger auf der Gehaltsliste des Bayerischen Staates – Zahlen und Fakten
Da mögen sich die Katholiken eines Bistums, wenn der Stuhl ihres Bischofs vakant ist, noch so sehr einen neuen Hirten wünschen - einen erfüllen solche Vakanzen qua Amt mit großer Freude: den bayerischen Finanzminister. Denn jedem der sieben bayerischen Bischöfe muss er das Gehalt zahlen. Auch die Mitglieder der Domkapitel - das sind sozusagen die Regierungen der Diözesen - und andere besondere Würdenträger der Bistümer stehen komplett auf der Gehaltsliste des Freistaates. Für unzählige weitere Berufsgruppen, von den Weihbischöfen über die Generalvikare bis hin zu den Mesnern der Domkirchen, zahlt der Freistaat Gehaltszuschüsse. Und zwar nicht zu knapp: An die katholische Kirche überweist er in diesem Jahr insgesamt fast 62 Millionen Euro.
Spitzenverdiener ist der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx. Er bekommt laut Kultusministerium ein Gehalt, das der Beamtenbesoldungsstufe B 11 entspricht. Das sind für Unverheiratete und Kinderlose - und zu dieser Gruppe zählt der Erzbischof - 10 664,17 Euro im Monat. Zum Vergleich: Mit B 11 wird auch der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude entlohnt, die sechs bayerischen Staatssekretäre verdienen ein bisschen mehr. Etwas rangniederer, wenngleich ebenfalls Erzbischof, ist der Oberhirte von Bamberg, Ludwig Schick. Er bekommt mit B 9 so viel wie die Chefbeamten der bayerischen Ministerien oder der Chef des Bundeskriminalamts - nämlich 8700 Euro im Monat. In Passau, Augsburg, Eichstätt, Würzburg und Regensburg hingegen residieren nur normale Bischöfe, besoldet mit B 6. Das entspricht 7400 Euro - dem Gehalt eines Abteilungsleiters in einem Ministerium. Auch die Bischöfe im Ruhestand werden vom Freistaat bezahlt. Ihre Pension kann, je nach Dienstdauer, bis zu drei Viertel des letzten Gehalts betragen.
Zwar legt auch in Bayern die Verfassung fest, dass die Sphären von Kirche und Staat grundsätzlich getrennt sind. Die staatlichen Gehaltszahlungen an katholische Würdenträger aber sind im Konkordat von 1924 begründet - jenem Vertrag des Heiligen Stuhls mit Bayern, der noch heute gültig ist.
Darin sind die Zahlungen grundsätzlich vereinbart; sie wurden im Laufe der Jahrzehnte durch diverse Gesetze und Verordnungen im Detail festgelegt. Auch die evangelische Landeskirche kommt in den Genuss umfangreicher Zahlungen des Freistaats: Für ihre Geistlichen, vom Landesbischof bis hin zu einfachen Vikaren, bekommt sie Zuschüsse in Höhe von gut 19,5 Millionen Euro im Jahr. Auch das basiert auf einem Vertrag mit dem Freistaat von 1924.
Zu den Personalkostenzuschüssen hinzu kommen noch einmal gut 27 Millionen Euro, die der Freistaat für die Instandhaltung von Kirchengebäuden ausgibt. Fast 110 Millionen Euro zahlt der Freistaat also jedes Jahr an die beiden großen Kirchen - Sonderaktionen nicht mitgerechnet wie der Zuschuss von einer Million Euro zum Kauf des Papst-Geburtshauses in Marktl im vergangenen Jahr.
(Quelle: Kassian Stroh, Erstveröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung mit freundlicher Genehmigung vom 03.12.07)