Newsnational Freitag, 25.01.2002 |  Drucken

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Verfassungsfeindlichkeit ist nicht zu bekämpfen, indem man selbst verfassungsfeindlich agiert. Diese Frage beschäftigt zur Zeit auch viele Muslime angesichts des Gefahrenpotentials sogenannter muslimischer Extremisten. Ist auch diese Szene von V-Leuten durchkreuzt?

Verfassungsfeindlichkeit ist nicht zu bekämpfen, indem man selbst verfassungsfeindlich agiert. Diese Frage beschäftigt zur Zeit auch viele Muslime angesichts des Gefahrenpotentials sogenannter muslimischer Extremisten. Ist auch diese Szene von V-Leuten durchkreuzt?

Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gerät ins Wanken. Die mündliche Verhandlung wurde von den Karlsruher Richtern zunächst abgesagt, weil einer der vorgeladenen NPD-Vertreter Verbindungsmann des Verfassungsschutzes war. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bedauerte die Entscheidung. Der Kontakt des Mannes sei "vor vielen Jahren" beendet worden. Union, Grüne und PDS forderten vollständige Aufklärung von Schily. Politiker mehrerer Parteien haben den Druck auf die Bundesregierung zur Aufklärung der Vorwürfe erhöht. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt nannte die Vorgänge "eine Blamage für unseren Rechtsstaat auf allen Ebenen". Unionsfranktionsvize Wolfgang Bosbach nannte es "zumindest eine mittlere Katastrophe", dass das Bundesverfassungsgericht nicht über eine Aufklärungstätigkeit des Verfassungsschutzes in der NPD informiert worden sei. Soweit die Fakten.

Natürlich kann der Staat keine uniformierte Polizeibeamten in die Szene schicken und muss verdeckt und mit V-Leuten, sprich ausgeschriebenen Vetrauensleuten, ermitteln. Aber er muss dabei auch Grenzen beachten. Er kann Verfassungsfeindlichkeit nicht bekämpfen, indem er selbst verfassungsfeindlich agiert und womöglich Volksverhetzer noch indirekt unterstützt. Diese Frage beschäftigt zur Zeit auch viele Muslime angesichts des Gefahrenpotentials sogenannter muslimischer Extremisten. Ist auch diese Szene von V-Leuten durchkreuzt? Was und wo haben sie - wie im Falle der NPD - eingewirkt und so vielleicht manche verfassungsfeindliche Stimmung unter bestimmten muslimischen Gruppen angezettelt? Eine Horrorvorstellung, die nicht ganz neu ist. Haben doch viele Moscheegemeinden einschlägige Erfahrungen mit solchen "Agenten" der ausländischen Geheimdienste, die dieses Geschäft schon lange betreiben und so immer wieder Unsicherheit in die islamische Gemeinschaft einbringen. Das Interesse des Geheimdiensts des Herkunftslandes ist klar: Einerseits will man "seine Leute" irgendwann wieder in das Land zurückgekehrt wissen, andererseits dann aber bitte nicht mit der Erfahrung eines freiheitlich-demokratischen Verständnisses, welches sie hier kennenlernen durften, sondern mit den Obrigkeitsvorstellungen, die in diesem Lande noch selbstverständlich sind.

Zurück nach Deutschland: Die Union fordert den Rücktritt von Minister Schily. Es wäre gut, wenn sie gleichzeitig von einigen ihrer Forderungen zurücktreten würde: Sie setzt sich nämlich massiv dafür ein, dass sich V-Männer künftig ganz offiziell an der Planung und Durchführung von Straftaten beteiligen dürfen. V-Leute, so die Union, sollen sich nicht "im entscheidenden Moment" zurückziehen müssen. In einem Kommentar in der "Süddeutschen Zeitung" von 24.01.02 heisst es dazu: "Man stelle sich vor, der V-Mann Frenz hätte zu diesem Zweck ein Ausländerwohnheim angezündet. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann nicht nur das NPD-Verbotsverfahren aussetzen, sondern auch ein Verfahren gegen die Behörden einleiten."





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