Newsinternational Freitag, 11.04.2014 |  Drucken

Birma und die Menschenechte: Deutschland muss mehr Druck machen, damit nicht weiter Freiheitsrechte einschränkt werden

Was macht Suu Kyi, damit die Unterdrückung buddhistischer Extremisten gegen die  Muslime ein Ende nimmt?

In den vergangenen Jahren wurden Muslime wiederholt Ziel gewaltsamer
Übergriffe. Besonders betroffen sind die offiziell staatenlosen
muslimischen Rohingya in Rakhine im Westen Birmas. Auch in
Zentralbirma gab es im vergangenen Jahr Tote und Verletzte bei
antimuslimischen Pogromen.

Die birmanische Friedensnobelpreisträgerin Aung San
Suu Kyi, die sich derzeit in Deutschland aufhält und von Bundeskanzlerin bis zum Bundestagespräsidenten empfangen wurde, tut wenig
gegen die Unterdrückung der Muslime in ihrem Land. «Wir sind
tief enttäuscht, dass die selbst so lange verfolgte
Oppositionspolitikerin zur systematischen Ausgrenzung und Vertreibung
der muslimischen Rohingya-Minderheit schweigt», sagte der
GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen.

Suu Kyi müsse sich etwa dafür einsetzen, dass humanitären Helfern
freier Zugang zu den Rohingya-Flüchtlingen gewährt wird. «Wenn die
Friedensnobelpreisträgerin aus Populismus und mit Blick auf die
Wahlchancen ihrer Partei die dramatische Lage der Flüchtlinge
unbeachtet lässt, verspielt sie ihren Nimbus als Freiheitsikone.»

Die Lage der rund 130.000 Rohingya-Flüchtlinge habe sich immer weiter
Verschlechtert. Zudem kommt jetzt noch eine Gesetzentwurf zum «Schutz von Rasse und Religion» ins Spiel, welches einer
Staatliche Einmischung in das Recht der freien Religionswahl gleicht und massiv die  Religionsfreiheit einschränkt.

Birmas reformorientierter Staatspräsident Thein Sein unterstützt den
Gesetzentwurf, der die buddhistische Bevölkerungsmehrheit vor einer
angeblichen muslimischen Unterwanderung schützen soll. Laut dem
Entwurf müssen sich künftig buddhistische Birmanerinnen von Behörden
und Eltern die Heirat mit einem Nichtbuddhisten genehmigen lassen.
Der nichtbuddhistische Mann wird zudem verpflichtet, vor der Hochzeit
zum Buddhismus überzutreten.



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