Newsnational Montag, 12.10.2009 |  Drucken

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"Gesinnungstest" für ausländische Studenten ist auch rechtswidrig

NRW-Regierung will Urteil aber prüfen. Bundesverband ausländischer Studierender: "Großer Erfolg"

Münster - Der sogenannte Gesinnungstest für Ausländer in Nordrhein-Westfalen ist in der gegenwärtigen Form rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Münster wies am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers das Ausländeramt der Stadt Münster an, den Fragebogen zu vernichten. Ein aus Marokko stammender Münsteraner Student hatte gegen den Test geklagt. Zur Begründung führte das Gericht an, dass der Student auf dem Fragebogen nicht über die nötige Rechtsgrundlage informiert worden sei. Das Land will das Urteil nun prüfen.

Die Weitergabe der Daten an das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz beanstandete das Gericht hingegen nicht. Der Fragebogen muss wohl zumindest überarbeitet werden.

Im Mai 2008 war bekannt geworden, dass Studenten und Wissenschaftler, die unter anderem aus muslimischen Ländern stammen, bei der Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in NRW einem "sicherheitsrelevanten" Test unterzogen werden. Dabei müssen Fragen nach einer eventuellen Mitgliedschaft im Terror-Netzwerk Al-Qaida beantwortet werden.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte demnach im Juli 2007 per nicht veröffentlichtem und nur für den Dienstgebrauch bestimmten Erlass an die Ausländerbehörden den Fragebogen übermittelt. Universitätsvertreter, Studenten und der DGB hatten die "Gesinnungsschnüffelei" gerügt. Allein im Jahr 2008 mussten 13.347 Ausländer den Testbogen in NRW ausfüllen. In anderen Bundesländern wird dieser Fragebogen nicht eingesetzt.

Das Innenministerium kündigte eine Prüfung des Urteils zu dem "formellen Mangel" an. "Das Gericht hat die Praxis der Sicherheitsüberprüfung von Ausländern aus bestimmten Staaten in Nordrhein-Westfalen nicht in Frage gestellt. Das Gericht hat bestätigt, dass sowohl die Übermittlung der Daten an die Sicherheitsbehörden als auch die Sicherheitsbefragung zulässig sind", teilte das Ministerium mit. Bei der Prüfung des Urteils wolle man sich auch mit dem Bund absprechen.

Der Bundesverband ausländischer Studierender begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. "Dies ist ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten in Deutschland", sagte Verbandssprecher Johannes Glembek. Die Tests dürften jetzt nicht "durch die Hintertür unter einem neuen Namen wieder eingeführt werden", forderte er. Auch gegen eine Neuauflage des Tests gibt es bereits Klagedrohungen. (Quelle: ddp u.a.)



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