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Sonntag, 05.06.2005

Freispruch nach Brandanschlag auf Moschee

Staatsanwaltschaft spricht von offensichtlich ausländerfeindlicher Gesinnung. Der Mann hatte kurz nach dem Anschlag noch mit seiner Tat geprahlt. Trotzdem Freispruch.

Heidelberg - Im Prozess um einen Brandanschlag auf die Moschee im baden-württembergischen Sinsheim ist der 18-jährige Angeklagte freigesprochen worden. Das Amtsgericht Heidelberg sah es am Freitag nicht als erwiesen an, dass der junge Mann im vergangenen November einen Molotow-Cocktail gegen das Gotteshaus geworfen und die Holztür der Moschee angezündet habe. Menschen waren bei dem Brandanschlag nicht verletzt worden. Die Frau des in dem Gebäude lebenden Imams hatte die Flammen entdeckt und gelöscht. Es war ein Sachschaden von 10.000 Euro entstanden.

Obwohl dem 18-Jährigen die Tat zuzutrauen sei, habe es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gegeben, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Der Angeklagte hatte vor Gericht seine Unschuld beteuert: "Ich habe mit der Sache nichts zu tun", sagte der 18-Jährige. Zwar hatte er kurz nach dem Anschlag noch mit der Tag geprahlt, doch habe er mit den Reden über die Tat nur angeben wollen und sich keine Gedanken über seine Worte gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten für den Angeklagten wegen versuchter schwere Brandstiftung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefordert. Zudem sei die ausländerfeindliche Gesinnung des jungen Mannes "offensichtlich". Die Verteidigung hatte auf Freispruch für den jungen Mann plädiert, der bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist.