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Dienstag, 18.12.2018


UN-Flüchtlingspakt als Chance für die Weltgemeinschaft

Nach der Annahme des Migrationspakt haben sich die Vereinten Nationen auf einen Pakt zum Umgang mit Flüchtlingen. Weltweit sind 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht.

New York/Berlin - In New York hat die UN-Generalversammlung am 17.12.2018 dem "Globalen Pakt für Flüchtlinge" zugestimmt. Mit ihm soll die Flüchtlingshilfe effizienter, fairer und schneller werden, sodass Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen fliehen müssen, besser geholfen wird.

Der UN-Flüchtlingspakt folgt damit dem deutlich umstrittenen UN-Migrationspakt. Dieser wurde vor einer Woche auf einem Gipfel im marrokanischen Marrakesch von 164 der 193 UN-Mitgliedsstaaten angenommen und wurde im Vorfeld der Abstimmung, u.a. auch in Deutschland, heftig diskutiert.

68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht – Tendenz steigend

Ende 2017 waren 68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, Tendenz steigend. 85 Prozent der Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern. Diese Staaten, wie Bangladesch, Jordanien oder der Libanon, sollen durch den Pakt nun entlastet werden. Gleichzeitig bietet der Pakt einen Rahmen, wie humanitäre und finanzielle Hilfen ausgebaut werden können, um zum Beispiel Kindern Schulbesuche zu ermöglichen.

"Alle zwei Sekunden wird ein Mensch zur Flucht gezwungen: niemand verzichtet freiwillig auf Sicherheit und Grundrechte. Oft sind Geflüchtete gleichzeitig Geißeln der jeweiligen politischen Unruhen und wollen zurück in ihre Heimat, können aber nicht. Für diese globale Herausforderung brauchen wir dieses weltweite Bekenntnis, um die Situation von Flüchtlingen verbessern zu können", kommentiert der Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, Peter Ruhenstroth-Bauer, die Bedeutung eines globalen Flüchtlingsabkommens.


Lebensbedingungen von Flüchtlingen vor Ort verbessern

Der "Globale Pakt für Flüchtlinge" ist für die Staaten ein rechtlich nicht bindendes Regelwerk. Jeder Staat lege somit selbst fest, inwieweit er sich – auf freiwilliger Basis – am Erreichen der gemeinsamen Ziele beteilige. Bindend bleibt weiterhin die 1951 vereinbarte Genfer Flüchtlingskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat.

Der UN-Flüchtlingspakt setzt darauf, dass Entwicklungshilfe auch demjenigen helfen soll, der sie gibt. Vier zentrale Ziele werden beschrieben: So soll er den Druck auf die Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit von Flüchtlingen fördern, den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten sowie die Bedingungen schaffen, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen. Kurz: Die Lebensbedingungen von Millionen Flüchtlingen sollen verbessert werden.


Deutschlandfunk/Presseportal/Tagesschau