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Freitag, 21.09.2018

"Halal"-Fleisch darf Bio-Gütesiegel tragen

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Nils Wahl sieht keinen Widerspruch im europäischen Gütezeichen "ökologischer/biologischer Landbau" und "Halal"-Fleisch.

Luxemburg - Dem EU:Generalanwalt zufolge verbieten die europäischen Verordnungen die Zertifizierung von Fleisch aus einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung nicht. Voraussetzung ist, dass die Schlachtung unter den Bedingungen der "Verordnung über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung" stattfand.

Die Religionsfreiheit sieht der Generalanwalt jedoch nicht beeinträchtigt, wenn eine gleichzeitige Zertifizierung als "halal" und als "ökologischer/biologischer Landbau" nicht möglich wäre. Es gebe kein Recht auf Zugang zu Erzeugnissen mit dem Gütezeichen "ökologischer/biologischer Landbau", heißt es in seinen Schlussanträgen.

Wahl merkt zudem an, dass die Zertifizierung "halal" bisher nur "sehr wenig" über das tatsächlich angewendete Schlachtungsverfahren aussage. Die "Halal"-Zertifizierungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten gingen "uneinheitlich" vor.

Das französische Hilfswerk für Schlachttiere OABA hatte 2012 beim Landwirtschaftministerium beantragt, die Kennzeichnung "ökologischer/biologischer Landbau" von "Halal"-Hacksteaks zu verbieten. Das Verwaltungsberufungsgericht Versailles fragte nun den EuGH, ob die EU-Verordnungen diese Zertifizierung zulassen oder verbieten.

Das arabische Wort "halal" bedeutet "rein" oder "erlaubt". Muslime dürfen nur Fleisch essen, das von Tieren stammt, die vor der Schlachtung nicht betäubt wurden.