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Mittwoch, 15.03.2017


EuGH Urteil trifft auf Kritik

Kopftuchverbot laut EuGH teilweise rechtens - ZMD entäuscht - Diskriminierungsverbote, Gleichbehandlungsgebote & Freiheitsrechte, sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass ein Verbot zum Tragen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen in Unternehmen zulässig sein kann. Ein Verbot religiöser Zeichen stelle keine «unmittelbare Diskriminierung» dar, heißt es in dem Urteil.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland war sichtlich enttäuscht über das gesprochene Urteil des Gerichts. In der Pressemitteilung vom 14.03.2017 hieß es:

"Die abschlägige Entscheidung des EUGH über die Klagen steht im Widerspruch zu der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches erlaubt hat.
Ferner stellt das Urteil des EUGH in seinem Kern eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten dar. Wenn Frauen sich zwischen ihrer religiösen Überzeugung und ihrer beruflichen Tätigkeit entscheiden müssen, sind die Diskriminierungsverbote, die Gleichbehandlungsgebote und die individuellen Freiheitsrechte, die das Fundament europäischer Verfassungen und Gesetzgebungen verkörpern, nicht das Papier wert auf dem sie stehen und dies entspricht eben nicht der vielbeschworenen Neutralität.
Die Richter des EUGH könnten mit ihrer heutigen Entscheidung das Tor geöffnet haben, dass muslimische Frauen in Europa weiter Diskriminierungen ausgesetzt werden und dessen Beanstandungen sogar rechtlich eingeschränkt werden."

Den aus Belgien und Frankreich stammenden Frauen, eine Rezeptionistin und eine Software-Ingenieurin, war seitens ihrer Arbeitgeber gekündigt worden, weil sie auch an ihrem Arbeitsplatz aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wollten. (KNA/Eigene)