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Dienstag, 21.02.2017


Bundesjustizministerium: Verschleierungsverbot verfassungsrechtlich fragwürdig

Forderung stellt möglichen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar - Innenministerium sieht Verbot trotzdem als gerechtfertigt an

Berlin (KNA) Das Bundesjustizministerium zweifelt nach einem
Pressebericht am geplanten pauschalen Verschleierungsverbot für
Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Es bestehe ein
«verfassungsrechtliches Risiko» für den mittlerweile vom Kabinett
beschlossenen Entwurf, heißt es laut «Tagesspiegel» (Donnerstag) in
einem internen Schreiben aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD) an Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU). Das
Verbot sei für «Frauen, die aus verpflichtend empfundenen religiösen
Gründen eine Burka oder einen Nikab tragen, ein Eingriff in ihr
Grundrecht auf Glaubensfreiheit». Darauf könnten sich auch Beamtinnen
berufen.

«Verfassungsrechtlich nicht risikobehaftet wäre ein Verbot, das auf
eine konkrete Gefahr für den Dienstbetrieb abstellt», zitierte das
Blatt weiter aus dem Schreiben. Darauf verzichtet der
Regierungsentwurf jedoch, der derzeit im Bundesrat beraten wird. Er
sieht vor, dass Beamte generell «ihr Gesicht bei Ausübung des
Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht
verhüllen» dürfen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche
Gründe erforderten dies.

Das Innenministerium sieht das Verbot laut «Tagesspiegel» trotzdem
als gerechtfertigt an. Die «vertrauensvolle Kommunikation» ohne
Schleier sei für die «Funktionsfähigkeit der Verwaltung und für das
Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats» unabdingbar, sagte
ein Sprecher der Zeitung. Für Richterinnen sei die Regelung
erforderlich, weil sie gegenüber Prozessbeteiligten Neutralität und
Distanz zu wahren hätten.