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Mittwoch, 08.02.2017


KRM mahnt zum besonnenen Umgang mit religionsverfassungsrechtlichen Prinzipien

Erol Pürlü: "Bisherige und vertrauensvolle Kooperationen des Staates mit den islamischen Religionsgemeinschaften dürfen durch den öffentlichen und politischen Druck nicht zurückgefahren werden.."

Der KRM nimmt die Entscheidung der DITIB, ihre Arbeit im IRU-Beirat in Nordrhein-Westfalen ruhen zu lassen, zur Kenntnis. Dies darf jedoch keineswegs zu einer Vorverurteilung und Generalverdächtigung der DITIB führen. Der KRM ist zuversichtlich, dass die DITIB ihre Arbeit im IRU-Beirat in kürzester Zeit wieder aufnehmen wird. Die islamischen Religionsgemeinschaften sind ein Garant für die Akzeptanz des islamischen Religionsunterrichts in der muslimischen Gemeinschaft. Die DITIB ist ein wichtiger Teil dieser Gemeinschaft und auch des genannten Beirats. Mit den drei anderen großen islamischen Religionsgemeinschaften sind sie wichtiger Ansprechpartner des Landes in Fragen der religionsverfassungsrechtlichen Kooperation. Die politisch aufgeladene Atmosphäre hat leider zu einer unsachlichen Debatte über die DITIB geführt und zu einem Generalverdacht gegenüber der gesamten Religionsgemeinschaft und seinen Mitgliedern beigetragen. Diese Haltung nahm die nordrhein-westfälische Regierung zum Anlass und bot der DITIB an, die Zusammenarbeit im Beirat für den Islamischen Religionsunterricht in NRW ruhen zu lassen, bis die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind, was diese auch annahm. Es stellt sich nun zum einen die Frage, ob mit solch einer Verfahrensweise den Rechten der Religionsgemeinschaften geeignet Rechnung getragen wurde und zum anderen, ob durch diese Maßnahme dem Beirat insgesamt nicht ein größerer Schaden zugefügt wurde.

In einem Jahr, in dem drei Landtagswahlen (NRW, Saarland, Schleswig-Holstein) und die Bundestagswahl bevorstehen, ist umso mehr eine sachliche Diskussion über den Islam und Muslime hierzulande von Nöten. Leider lässt sich dies in der gegenwärtigen Situation vermissen.

Der KRM fordert einen besonnenen Umgang mit den Religionsgemeinschaften und ruft zu einer sachlichen Diskussion auf: „Die bisherige und vertrauensvolle Kooperation des Staates mit den islamischen Religionsgemeinschaften darf durch den öffentlichen und politischen Druck nicht zurückgefahren werden. Ansonsten kann es dazu führen, dass das bis heute mühselig gewonnene Vertrauen beschädigt wird und irreparable Schäden entstehen. Die Unschuldsvermutung muss für alle gelten.“, so der Sprecher des KRM Erol Pürlü.