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Freitag, 12.08.2016


Es wird Zeit für den nächsten Schritt

10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung sind gefragt

Im August 2016 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zehn Jahre alt. Das AGG hat einen einheitlichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder wegen der sexuellen Identität geschaffen.

Das AGG hat damit den Schutz vor Diskriminierung in Alltag und Beruf gestärkt und das Thema in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht und hat für viele Menschen ganz praktische und relevante Auswirkungen. Auch die Debatte über eine vielfältige und gerechte Gesellschaft hat das AGG mitgeprägt. Der Schutz vor sexueller Belästigung, die Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, gleiche Rechte für Lesben und Schwule, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: All das sind Fragen, die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik an Bedeutung gewinnen.

"Zehn Jahre nach Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es an der Zeit, seine Wirksamkeit zu diskutieren und das Gesetz weiterzuentwickeln. Die Evaluation der ADS bietet dafür eine sehr gute Grundlage. Zugleich müssen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz endlich auch flächendeckend kompetente Beratungs- und Unterstützungsstrukturen entstehen.

Das AGG ist eine Zäsur in der Entwicklung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland: Vor allem für die Lebensbereiche Arbeit und Güter/ Dienstleistungen ist eine wichtige Rechtsgrundlage geschaffen worden, die die Position von Diskriminierung Betroffener stärkt und das gesellschaftliche Selbstverständnis spürbar beeinflusst hat. Mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine gesetzlich verankerte Institution mit der Umsetzung beauftragt worden.

Ein Gradmesser für den Erfolg des AGG ist, ob es im Alltag der Betroffenen ankommt und sie in konkreten Situationen ermutigt und dabei unterstützt, ihr Recht auf Gleichbehandlung einzufordern. Hier gibt es nach wie vor deutlichen Nachbesserungsbedarf.“ erklärt Daniel Bartel, Geschäftsführer des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) dazu.

(Quelle: antidiskriminierungsstelle.de)