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Donnerstag, 05.11.2015

Aus aktuellem Anlass: Erlaubt der Islam aktive Sterbehilfe?

Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung und Palliative Care aus islamischer Sicht - Eine Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD)

Allah hat dem Menschen das Leben als Leihgabe und die Gesundheit als Geschenk und anvertrautes Gut gegeben. So muss der Mensch sein Leben und seine Gesundheit pflegen und bewahren. Obwohl jeder Muslim daran fest glaubt, dass jeder sterben muss und der Sterbeprozess Bestandteil des Lebens ist, muss er se in Leben und das Leben der anderen ernsthaft schützen.  

„Jede Seele wird den Tod kosten. Und erst am Tag der Auferstehung wird euch euer Lohn im vollen Maß zukommen.“ (Sure 3; Vers 185) „(Er, Allah) der den Tod und das Leben erschaffen hat, damit Er euch p rüfe, wer von euch die besten Taten begeht. Und er ist der Allmächtige Allvergebende.“(Sure 67; Vers 2). Der Mensch darf sein Leben nicht gefährden „ ... und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben“ (Sure 2, Vers 195) und darf auch sich oder andere Menschen nicht töten. 

 „ .... Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ (Sure 4, Vers 29 ), „...und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund! Dies hat Er euch anbe fohlen, auf dass ihr begreifen möget;“ (Sure 6, Vers 151 ), „.... und tötet nicht eure Kinder aus Armut