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Montag, 20.02.2012

MJD: „Deutschland ist unsere Heimat, das Land, für das wir uns engagieren und für dessen Verfassungswerte wir einstehen"

Verfassungsschutzbericht über die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD e.V) hält gerichtlicher Prüfung nicht stand

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der MJD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zum größten Teil stattgegeben. Die MJD begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16.02.2012, welches feststellt, dass die Vorwürfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die MJD zu großen Teilen rechtswidrig sind. Das Gericht ordnete eine Überarbeitung der Berichterstattung aus dem Jahr 2009 an.

Im Verfassungsschutzbericht wurde aufgeführt, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren war. Nicht erwähnt wurde, dass die Ermittlungen, die zu keiner Zeit einen Bezug zur MJD hatten, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des VS-Berichts bereits als unbegründet eingestellt waren. Das Gericht ordnete an, die angesprochene Passage aus dem Bericht zu entfernen.

Ferner heißt es im Verfassungsschutzbericht, dass die MJD ihren Mitgliedern empfehle, sich in allen Fragen der islamischen Rechtsauslegung an den Maßgaben des European Council for Fatwa and Research (ECFR) zu orientieren. Des Weiteren wurde der MJD unterstellt, einen Schulungsleitfaden zu verwenden, der sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung stelle.

Das Gericht stellte bei allen Punkten klar, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei einer Berichterstattung auf belegbare Tatsachen stützen müsse. Diese Mindestanforderung wurde in den besagten Punkten nicht erfüllt. Dadurch sieht das Gericht die Rechte der MJD als verletzt und somit das Klagebegehren als begründet an. Aus diesem Grund erwartet die MJD, dass der Verfassungsschutz auch den Bericht für das Jahr 2010 abändert, in dem weiterhin von einer Empfehlung des ECFR die Rede ist.



Weiter sieht das Gericht die Behauptung, dass es sich bei dem besagten Schulungsmaterial um einen Leitfaden der MJD handelt, zu großen Teilen als widerlegt an. Dass kleine Teile weiterhin zitiert werden dürfen ist für die MJD nicht verständlich, weswegen hier noch Erörterungsbedarf gesehen wird. Hierfür wartet sie die Urteilsbegründung des Gerichts ab.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und fühlen uns darin bestätigt, mit der Erhebung einer Klage einen richtigen Schritt gegangen zu sein. Die überwiegend positive Entscheidung des Gerichts zeigt, dass wir als religiöse Minderheit weiterhin Vertrauen in unser Rechtssystem haben dürfen“, so Hischam Abul Ola, Vorsitzender der MJD e.V.

Die MJD fühlt sich durch das Urteil darin bestärkt, weiterhin einen kritischen Umgang mit der Berichterstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu fordern. Insbesondere im Lichte der jüngsten Ereignisse um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ macht es fassungslos, dass die Verfassungsschutzämter einerseits bei einer um Integration bemühten muslimischen Jugendorganisation mit Akribie nach Vorlagen für denunziative Erwähnungen suchen, auf der anderen Seite jedoch gewalttätige Rechtsextremisten über Jahre nur unzureichend ins Visier nehmen.

„Deutschland ist unsere Heimat, das Land, für das wir uns engagieren und für dessen Verfassungswerte wir einstehen. Deswegen wollen wir weiterhin die Jugendarbeit fortsetzen, um einen wesentlichen Beitrag zur Integration junger Muslime in die
deutsche Mehrheitsgesellschaft zu leisten“, so die stellvertretende Vorsitzende Malika Mansouri. „Auch möchten wir auf diesem Wege allen unseren Partnern danken, die sich in dieser Frage für die MJD eingesetzt haben“, so Mansouri weiter.