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Beschreibung der Hadj

Am Vormittag des At-Tarwiya-Tages, dem achten Tag von Dhû Al-Hiddscha, legt der Tamattu´-Pilger seinen Ihrâm (Kleidung für den Weihezustand) an dem Ort an, an dem er sich niedergelassen hat. Er vollzieht den Ghusl (Ganzkörperwaschung), säubert und parfümiert sich und zieht seine Ihrâm-Kleidung an.

Er macht, was er bereits für seinen Ihrâm der ´Umra getan hat und fasst die Absicht für den Haddsch, indem er sagt:
Labbaika Haddschan, Labbaika Allâhumma Labbaika…
„Hier bin ich für den Haddsch, hier bin ich, o Allâh, hier bin ich…“
Der Qirân- und der Ifrâd-Pilger sind beide noch in ihrem ersten Ihrâm, den sie noch nicht beendet haben.

Er begibt sich nach Minâ und betet dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht- und Morgengebet. Er kürzt die Gebete mit vier Raka´a auf zwei Raka´a und betet jedes Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit - ohne zusammenzufassen -, wie es auch der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken tat. In dieser Nacht in Minâ zu verweilen ist Sunna und daher nicht verpflichtend.

Wenn die Sonne am Morgen des neunten Tages, am ´Arafa-Tag, aufgeht, begibt sich der Pilger von Minâ nach ´Arafa und lässt sich, wenn möglich, bis zum Zenit der Sonne in Namira nieder. Wenn die Sonne ihren Höchststand überschritten hat, betet er das Mittags- und Nachmittagsgebet am Beginn der Zeit zusammen, mit jeweils zwei Raka´as und einem Adhân (ersten Gebetsruf) und zwei Iqâmas (zweiter Gebetsruf vor dem unmittelbaren Beginn des rituellen Gebets), wie es Allâhs Gesandter Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken tat.

Danach verweilt er bis zum Sonnenuntergang innerhalb der Grenzen ´Arafas, spricht Bittgebete, gedenkt Allâhs, rezitiert den Qurân und bemüht sich diese Zeit auszuschöpfen. Er soll um das Gute im Diesseits und im Jenseits bitten, seine Hände erheben und sich in Richtung Qibla wenden. Das beste Bittgebet ist nämlich das in ´Arafa gesprochene, wie es von unserem Propheten Muhammad Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken überliefert wurde.

Nach Sonnenuntergang begibt sich der Pilger in Ruhe nach Muzdalifa und spricht dabei vermehrt die Talbiya. Er betet dort das Abendgebet mit drei und das Nachtgebet mit zwei Rak´as zusammen, mit einem Adhân und zwei Iqâmas. Dann schläft er bis zum Morgengebet.

Nach Verrichtung des Morgengebetes begibt er sich, wenn möglich, zum Masch´ar Al-Harâm und betet dort zu Allâh dem Erhabenen, bezeugt das Einzig-Sein Allâhs und spricht den Takbîr (die Worte Allâhu akbar), bis der Himmel hell wird. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, macht er dies an dem Platz, an dem er sich niedergelassen hat.

Bevor die Sonne aufgeht, begibt er sich die Talbiya rufend nach Minâ. Wenn er zu den entschuldigten Leuten, wie etwa den Frauen oder Schwachen gehört, darf er Minâ schon in der zweiten Hälfte der Nacht aufsuchen. Zum Bewerfen der Dschamra Al-´Aqaba (große Säule) nimmt er sieben Steinchen mit sich, die er entweder in Muzdalifa, auf dem Weg oder an einem beliebigen Ort einsammelt.

Wenn er die Dschamra Al-´Aqaba (große Säule) erreicht, die Makka am nächsten ist, beendet er die Talbiya und bewirft die Säule mit den sieben Steinchen, wobei er bei jedem der aufeinanderfolgenden Würfe mit erhobenen Händen den Takbîr ruft.

Wenn er dies vollzogen hat, schlachtet er ein Opfertier, wenn er eines zu schlachten hat. Dann rasiert oder kürzt der Mann seine Haare, wobei die vollständige Rasur vorzuziehen ist. Die Frau muss die Haare kürzen und soll sie nicht rasieren, sie kürzt von jeder Strähne einen Fingerbreit.

Nach Beendigung all dessen hat der Pilger die erste Stufe des Ihrâm beendet. Ihm sind nun wieder alle im Ihrâm verbotenen Dinge, mit Ausnahme des Geschlechtsverkehrs, erlaubt.

Nachdem er sich aus der ersten Stufe des Ihrâm gelöst hat, begibt sich der Pilger nach Makka, um dort den Tawâf Al-Ifâda (Haddsch-Umlauf um die Ka´ba) zu verrichten. Dies ist ein Grundpfeiler des Haddsch, ohne den der Haddsch unvollständig ist. Dieser Tawâf wird so vollzogen wie der Tawâf, der bei der Beschreibung der ´Umra erwähnt wird, allerdings ohne schnell zu laufen oder die Schulter freizulegen. Daraufhin betet er zwei Rak´as hinter dem Maqâm Ibrâhîm (Platz Abrahams), wie es im Artikel über die ´Umra bereits Erwähnung fand.

Danach verrichtet er, falls er ein Tamattu’-Pilger ist, den Sa´î (rituellen Lauf zwischen Safâ und Marwa) ; dies ist der Pflicht-Sa’î des Haddsch. Wenn er die Haddsch-Form Qirân oder Ifrâd gewählt hat, steht es ihm frei, diesen Sa´î nach dem Tawâf Al-Qudûm (Ankunfts-Tawâf) der ´Umra oder dem Tawâf Al-Ifâda des Haddsch zu vollziehen. Der Tammatu´-Pilger hingegen muss sowohl nach dem Tawâf Al-Qudûm der ´Umra als auch nach dem Tawâf Al-Ifâda des Haddsch einen Sa´î verrichten.


Nach Verrichtung dieser rituellen Handlungen hat er die zweite und letze Stufe des Ihrâm beendet. Nun sind ihm alle Dinge, die ihm im Ihrâm verboten waren, wieder erlaubt, den Geschlechtsverkehr eingeschlossen.

Im zweiten Teil fahren wir fort, die Beschreibung des Haddsch zu erläutern.


In diesem zweiten Teil fahren wir fort, die Beschreibung des Haddsch zu erläutern. Nun sind ihm alle Dinge, die ihm im Ihrâm verboten waren, wieder erlaubt, den Geschlechtsverkehr eingeschlossen.

Am besten ist es, all dies am Schlachttag in der genannten Reihenfolge zu vollziehen. Er bewirft als Erstes die Dschamra Al-´Aqaba, dann schlachtet er, wenn nötig, das Opfertier, daraufhin rasiert oder kürzt er seine Haare, vollzieht den Tawâf und, wenn nötig, den Sa´î. Wenn er allerdings das Eine dem Anderen vorzieht, ist es ihm keine Sünde.

Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken antwortete jedes Mal, wenn er an diesem Tag danach gefragt wurde, wie es mit dem Vorziehen und Aufschieben einer dieser Handlungen sei: „Mach es, es ist unbedenklich!“

Wenn der Pilger nicht dazu in der Lage ist, den Tawâf am ersten Festtag zu vollziehen, kann er ihn bis zum Ende der Festtage aufschieben.

Nach seinem Tawâf kehrt der Pilger nach Minâ zurück, um dort zu verweilen und die Dschamrât zu bewerfen. Er verbringt dort die elfte und zwölfte Nacht, wenn er es eilig hat. Wenn nicht, dann ist es besser für ihn, die 13. Nacht ebenfalls in Minâ zu verbringen, da der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies getan hat und es somit vollkommener ist.

Das Übernachten in Minâ gehört zu den Verpflichtungen des Haddsch, die man nicht unentschuldigt unterlassen darf. So erlaubte Muhammad Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken seinem Onkel Al-Abbâs in Makka zu übernachten, um die Pilger zu tränken.

Der Pilger muss die drei Säulen an den Festtagen bewerfen. Er beginnt mit der Dschamra As-Sughrâ (der kleinen Säule), die am weitesten von Makka entfernt ist, dann bewirft er Al-Wustâ (die mittlere) und Al-Kubrâ (die große) jeweils mit sieben aufeinanderfolgenden Würfen mit erhobenem Arm, wobei er bei jedem Wurf den Takbîr spricht.

Der Sunna nach sollte er dabei die Qibla einnehmen und nach der kleinen und mittleren Dschamra lange Bittgebete sprechen. An der großen Dschamra aber spricht er keine Bittgebete.

Der Pilger muss das rituelle Werfen selbst durchführen und darf sich bei dieser rituellen Handlung nicht unentschuldigt vertreten lassen. Wenn er nicht krank, schwach, unfähig zu werfen oder als Frau schwanger ist, muss er die Säulen selbst bewerfen, egal ob Mann oder Frau. Gesunde Männer und Frauen dürfen sich beim rituellen Bewerfen nicht vertreten lassen.

Das Werfen findet an den Festtagen nach dem Höchststand der Sonne statt, da der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nur zu dieser Zeit geworfen hat. Nachdem er am ersten und zweiten Tag geworfen hat, hat er die Wahl zu gehen oder bis zum Werfen des dritten Tages zu verweilen.

Allâh der Erhabene sagt: „Wer sich jedoch in zwei Tagen beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde; für den, der Furcht gegenüber Allâh besitzt.“ (Sûra 2:203)

Wenn er Minâ also vorzeitig am zweiten Tag verlassen möchte, muss er dies vor Sonnenuntergang tun. Wenn er sich nach Sonnenuntergang noch in Minâ befindet, muss er den dritten Tag ebenfalls dort übernachten und die Dschamarât am nächsten Mittag bewerfen.

Wenn er sich allerdings ungewollt verspätet, indem er sich zwar vorbereitet und loszieht, sich durch die Menschenmengen oder Ähnliches aber verspätet, muss er die Nacht nicht dort verweilen.

Wenn der Pilger die rituellen Handlungen der Festtage vollzogen hat und Makka in Richtung seiner Heimat verlassen möchte, hat er vor seiner Abreise den Tawâf Al-Wadâ´ (Abschieds-Tawâf) zu verrichten, wie Allâhs Gesandter Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Niemand geht, bis er seine letzte Zeit beim Haus [bei der Ka’ba] verbracht hat.“ Überliefert von Imâm Muslim. Frauen, die sich in ihrer Periode oder einer außerperiodischen Blutung befinden, sind zu diesem Tawâf nicht verpflichtet.

Damit haben die rituellen Handlungen des Haddsch ihr Ende gefunden. Wir bitten Allâh um Annahme der Anbetungshandlungen und Erfolg. Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Welten!

(Quelle: islamweb.net)