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Dienstag, 22.02.2011

Durchbruch beim Religionsunterricht in NRW

Am 22. Februar 2011 haben die NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann und die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland organisierten muslimischen Religionsgemeinschaften eine gemeinsame Erklärung über den Weg hin zu einem bekenntnisorientierten islamischen Religionsuntericht in NRW unterzeichnet. Diese Erklärung soll hier dokumentiert werden

Pressemitteilung des KRM:

Der Koordinationsrat der Muslime begrüßt die gemeinsamen Schritte bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen.

Köln, 22.02.2011: Schulministerin Sylvia Löhrmann und die vier Vertreter im KRM haben am 22.02.2011 ein Kommunikee unterzeichnet. Nach vorangegangenen Gesprächen zwischen Schulministerin Löhrmann und den muslimischen Religionsgemeinschaften im Koordinationsrat der Muslime ist eine Einigung für die Einführung bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU) im Sinne von § 31 Schulgesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen erzielt worden.

Zu diesem Zweck wird ein Beirat einberufen, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat fungiert als institutioneller Ansprechpartner des Landes. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichneten diesen ersten Schritt als Erfolg und hoffen, dass diese längst fälligen Initiativen und Entwicklungen von gegenseitiger Unterstützung und breiter Zustimmung getragen werden. 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler in den Schulen im Land haben nun die Möglichkeit, in absehbarer Zeit islamischen Religionsunterricht als ordentliches Fach angeboten zu bekommen.

Der KRM setzt sich aus den vier muslimischen Religionsgemeinschaften, Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), Verband der Islamischen Kulturzentren in Deutschland e.V. (VIKZ) und Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZRD) zusammen.
In dem Kommunikee wird ferner hervorgehoben, dass das Land NRW die Bemühungen und die Entwicklungen auf Seiten der in dem KRM organisierten Verbände, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften münden sollen, begrüßt. Der Rechtsstatus resultiert aus Verträgen und Vereinbarungen, die zwischen einer Religionsgemeinschaft und dem Land unterzeichnet werden.

Der Sprecher des KRM, Erol Pürlü sagte, “Ich hoffe und wünsche, dass aus diesem gemeinsamen Kommunikee richtungweisende Impulse in die breite Öffentlichkeit ausgehen. Ich hoffe, dass unsere Bemühungen und Anstrengungen für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts von gegenseitiger Unterstützung und breiter Zustimmung getragen werden und unsere Kinder endlich in den Schulen Islamischen Religionsunterricht angeboten bekommen.”




Gemeinsame Erklärung:

Schulministerin Sylvia Löhrmann und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) haben seit dem 9. November 2010 in drei Gesprächen die Möglichkeiten für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von § 31 SchulG in Nordrhein-Westfalen ausgelotet. Das Land hat Interesse an einer Institutionalisierung der Ansprechpartner für den Religionsunterricht, damit die Glaubensüberzeugungen der Muslime in die Vorarbeiten für den ReJigionsunterricht eingebracht werden können.

Die Mitglieder des KRM verstehen sich bereits als Religionsgemeinschaften. Das Land begrüßt die Bemühungen und die Entwicklung auf Seiten des KRM, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft münden sollen. Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Der KRM nimmt es - unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position - zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.

Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.

Außerdem streben die Unterzeichnenden die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungl des Landtages und der organisierten Muslime an, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden.

Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann. Damit kann die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Unterschrift der Schulministerin Sylvia Löhrmann
Unterschrift der Vertreter von Islamrat, Ditib, VIKZ, ZMD