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Donnerstag, 20.01.2011

Durchbruch in Niedersachsen bei der Anerkennung muslimischer Organisationen für den islamischen Relgionsunterricht?

Heinrich-Böll Stiftung veröffentlicht Dossier: „Muslimische Gemeinschaften zwischen Recht und Politik“

Die Heinrich-Böll Stiftung in Berlin hat ein Dossier zur Diskussion um die rechtliche Integration muslimischer Gemeinschaften veröffentlicht. Unter den zwölf Autoren des Dossiers befinden sich eine Reihe junger Nachwuchswissenschaftler aus Politikwissenschaft, Soziologie und den Islamischen Studien, aber auch Aktive aus der muslimischen Organisationslandschaft.

Im Dossier werden die Herausforderungen bei der Anwendung des historisch gewachsenen deutschen Religionsverfassungsrechts auf muslimische Gemeinschaften analysiert. Auch wenn es in den Moscheen keine Pflichtmitgliedschaft – wie bei den christlichen Kirchen - gibt zeigt sich in einem Beitrag des Religionsverfassungsrechtlers Heinrich De Wall, dass es durchaus rechtliche Spielräume gibt, um einen islamischen Religionsunterricht in den Bundesländern einzuführen. Nach Ansicht der Politikwissenschaftlers Mounir Azzaoui, der das Dossier mit konzipiert hat, werden „bisher die rechtlichen Spielräume von der Politik kaum genutzt.“ Gleichzeitig verweist er darauf, dass man im Zusammenhang mit dem Islamischen Religionsunterricht auch auf muslimischer Seite „Kompromissbereitschaft signalisieren“ sollte ohne dabei „grundsätzliche Prinzipien“ aufgeben zu müssen.

In einem Dossier-Beitrag von Firouz Vladi vom Landesverband der Muslime in Niedersachsen wird gezeigt wie solch eine Kooperation aussehen könnte. In Niedersachsen haben nach Vladi die muslimischen Gemeinschaften und die Landesregierung über mehrere Jahre konstruktiv ein Arbeitsverhältnis entwickelt und dadurch Vertrauen auf beiden Seiten aufbauen können. Damit sei die Grundlage geschaffen worden für einen ordentlichen Religionsunterricht, bei dem den muslimischen Gemeinschaften ein mit den christlichen Kirchen vergleichbares Mitspracherecht eingeräumt werden könnte.

An diesem Montag gelang nach Informationen der Nordwest Zeitung der Durchbruch. Ministerpräsident David McAllister und Kultusminister Bernd Althusmann verständigten sich mit den muslimischen Landesverbänden Schura-Niedersachsen und DITIB, dass diese jeweils zwei Vertreter in einen Beirat entsenden. Damit wird eine wichtige verfassungsmäßige Hürde zur Einführung von islamischem Religionsunterricht in Niedersachsen genommen.

Die Entwicklung in Niedersachsen ist nach Ansicht von Azzaoui eine „erfreuliche Ausnahme“. Andere Bundesländer und muslimische Organisationen könnten hiervon lernen und somit den Weg frei machen für die Einführung eines Angebots Islamischer Religionsunterricht für bis zu 900 000 muslimischen Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen in Deutschland.

Im Dossier werden auch Forderungen aus der Politik diskutiert, wonach Muslime sich zu einem „einzigen Ansprechpartner“ zusammen schließen sollten. Zudem wird die Vertretungsleistung des Koordinationsrat der Muslime analysiert und die Bedeutung von verbandsunabhängigen Moscheen und anderen muslimischen Institutionen beleuchtet.



Lesen Sie dazu auch:

    - Das gesamte Dossier Muslimische Gemeinschaften zwischen Recht und Politik ist hier abrufbar, auch als PDF
        -> (http://migration-boell.de/downloads/integration/Dossier_Muslimische_Gemeinschaften.pdf)