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Freitag, 28.05.2010

KRM: „Gebetsverbot in der Schule schränkt Religionsfreiheit ein“

KRM-Sprecher Ali Kızılkaya irritiert über das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Gebet eines muslimischen Schülers in der Schule

Die Schulleitung, aber auch das Urteil des OVG zeigen, dass noch nicht alle realisiert haben, dass das Vorhandensein unterschiedlicher Religionen mittlerweile zur gesellschaftlichen Realität in Deutschland gehört.

Das Urteil widerspricht dem Säkularitätsverständnis des Grundgesetzes. Es ist zu befürchten, dass die Religionen insgesamt, und nicht nur der Islam, mit solchen Entscheidungen immer stärker aus dem öffentlichen Leben verdrängt wird. Dieser Gefahr sollten wir uns alle bewusst sein.

„Unsere Verfassung steht für eine plurale Gesellschaftsordnung“, stellte KRM-Sprecher Ali Kizilkaya fest. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Gericht gerade in dieser Pluralität und Toleranz ein Konfliktpotential sieht. Dabei wäre die Schule einer der Orte, in denen die Schüler einen natürlichen Umgang mit der gesellschaftlichen Pluralität einüben könnten. Doch diese Chance wurde von Schulleitung vertan“, kritisierte der Sprecher des KRM.

„Das Neutralitätsverständnis des Gerichtes ist zudem sehr problematisch. Es sind nicht die Schüler, die religiös und weltanschaulich neutral sein müssen, es ist die Schule. Gerade mit ihrer aktuellen Haltung wird diese Neutralität aber gerade von Schule, Schulbehörde und dem OVG verletzt."