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Donnerstag, 04.09.2008

Grundrechte gestärkt

Europäische Gerichtshof gibt wichtriges Signal bei der Terrorismusbekämpfung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß die Europäische Union (EU) “gezielte Sanktionen”, die unter dem Verdacht der Terrorismusunterstützung stehen, noch einmal überarbeiten muss. Der Gerichtshof entschied weiterhin, daß auch Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats über das Einfrieren des Vermögens von Verdächtigen gerichtlich nachprüfbar sein müssen.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit der Berufungsklage eines saudiarabischen Geschäftsmannes und der schwedischen Stiftung Al Barakaat. Der EU-Ministerrat hatte das Vermögen der Betroffenen eingefroren, weil ihre Namen auf der Liste des UN-Sanktionsausschusses von Unterstützern islamistischer Terrorgruppierungen gestanden hatten. Nach Auffassung des Gerichtshofes wurde damit das Recht der Betroffenen auf Eigentum und rechtliches Gehör verletzt. Vor allem bemängelte der EuGH, daß die Gründe für die Sanktionen nicht einmal nachträglich mitgeteilt wurden.