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Dienstag, 08.07.2008

Schutz für Frau und Kind bei neuem Eherecht muss gewährleistet sein

Zentralrat empfiehlt weiterhin die Koppelung von Trauung in der Moschee, Ehevertrag und standesamtlicher Eheschließung

Köln - Religiöse Eheschließungen ohne vorherige standesamtliche Trauung sollen ab dem nächsten Jahr nicht mehr verboten sein. Das gilt auch für islamische Eheschließungen. Dennoch empfiehlt der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) den Muslimen, an der bisherigen Praxis festzuhalten und sich auch standesamtlich trauen zu lassen. Deshalb appelliert der ZMD an die muslimischen Verbände und Gemeinden daran weiter festzuhalten.

Vor dem Gesetz ist eine in der Moschee geschlossene Ehe nicht von Belang. Deswegen lassen sich Rechte und Pflichten familienrechtlicher Art, so gut sie auch durch den Islam geregelt sind, vor Gericht nicht durchsetzen. „Ich denke besonders an den Schutz der Frau und der Kinder, die beim Scheitern einer Ehe meist die schwächere Partei darstellen und empfehle schon deshalb die Koppelung von religiöser und standesamtlicher Trauung sowie auch einen Ehevertrag vor dem Notar abzuschließen“, sagte der Vorsitzende des ZMD, Ayyub A. Köhler heute in Köln der islam.de-Redaktion. Ein Ehevertrag ist im Islam notwendig und wird auch nach hiesiger Rechtspraxis empfohlen.